Die Afrikanische Schweinepest ist 2017 das erste Mal in der Tschechischen Republik aufgetreten und somit nahe an die österreichische Grenze herangerückt. Noch ist Österreich nicht betroffen, das Risiko für eine Einschleppung ist aber sehr hoch. In dieser Phase kommt der Jägerschaft besondere Bedeutung bei Überwachung und Vorsorge zu.
>>>Merkblatt für JägerInnen - AGES<<<
Seit Ende Juni 2017 wurde bei mehreren Wildschweinen in Tschechien bei Zlin etwa 80 km nord-östlich von Österreich die Afrikanische Schweinepest festgestellt.
Die Krankheit befällt Haus- und Wildschweine und stellt für den Menschen überhaupt keine Gesundheitsgefährdung dar. Gleiches gilt für den Jagdhund.
Entsorgungspflicht von Schwarzwild-Tiermaterial im Kontrollgebiet
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat per Verordnung ein Kontrollgebiet zur Hintanhaltung der Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest ausgewiesen (alle nördlich der Donau gelegenen Gebiete der Bezirke Hollabrunn, Tulln, Korneuburg, Mistelbach, Gänserndorf, Bruck/Leitha und Wiener Bezirke nördlich der Donau): >>>Kontrollgebietskarte des NÖLJV<<<
In diesem Kontrollgebiet MÜSSEN Tiermaterialien von erlegtem Schwarzwild (Aufbrüche, Teile des Wildkörpers, Schwarte, Klauen, etc.), die in kleineren Mengen anfallen, zuerst in Entsorgungssäcke verpackt UND anschließend in Sammelbehälter des Tierkörperbeseitigungs-Sammelnetzes der Gemeinden eingeworfen werden. Sie dürfen nicht ohne Entsorgungssack eingeworfen werden. Die Entsorgungssäcke stellt die Landesveterinärbehörde NÖ über den NÖ LJV und die Hegeringleiter kostenfrei zur Verfügung!
Bei größeren Mengen an Wildschweinaufbrüchen / Wildschweinabfällen (z.B. nach Treibjagden) hat die Entsorgung über Container, die über den LJV / die Hegeringleiter kostenfrei ausgegeben werden, zu erfolgen.
Downloads:
Einsendeformular_und_Infoblatt_Wildschweinmonitoring_as27.02.2018.pdf
Einsendeformular_und_Infoblatt_Wildschweinmonitoring_Version-Genotube_as27.02.2018.pdf